Bodenrichtwert: So wird Ihr Grundstück bewertet

Bodenrichtwert: So wird Ihr Grundstück bewertet

Bodenrichtwert: So wird Ihr Grundstück bewertet 1000 750 PIPPING

Einem erfolg­rei­chen Verkauf von Haus oder Grund­stück geht eine profes­sio­nelle Wert­ein­schät­zung voraus. Aufgrund der schwan­kenden Preise, die durch die Lage und Poten­zial beein­flusst werden, können die Preise, die einst selbst gezahlt wurden, nicht mehr als Basis genutzt werden. Zu flexibel sind die Faktoren, die den Markt bestimmen. Über den Boden­richt­wert lassen sich jedoch wich­tige Erkennt­nisse gewinnen, wie viel der Grund in bestimmten Stadt­ge­bieten oder Regionen wert ist.

Was Sie als Verkäufer wissen sollten und wer Ihnen bei der Ermitt­lung des Boden­richt­wertes helfen kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Bodenrichtwert: So wird Ihr Grundstück bewertet

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Themen der Immo­bi­li­en­branche. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Immo­bi­li­en­rat­geber erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

Was bedeutet Bodenrichtwert?

Unter dem Boden­richt­wert wird der Durch­schnitts­wert verstanden, den Grund­stücke in einer Region oder fest­ge­legten Zone erzielen. Immer wenn eine Immo­bilie verkauft wird, muss der Notar eine Abschrift an den Gutach­ter­aus­schuss des Kreises schi­cken. Der Gutach­ter­aus­schuss bewertet in regel­mä­ßigen Abständen, meist alle 2 Jahre, das Preis­ge­füge und legt im Anschluss einen ange­passten Preis pro Quadrat­meter fest. Aus diesen Angaben ergeben sich die Boden­richt­wert­ta­bellen, die in den bundes­land­eigenen Boden­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­sys­temen – teil­weise gegen Gebühr – von jedem Bürger einge­sehen werden können. Die Auflis­tung gibt einen Über­blick über die mögli­chen Verkaufs­summen und wird durch verschie­dene Faktoren beein­flusst. Lage, Anbin­dung ans Verkehrs­netz oder Zustand können eine Rolle bei der Bestim­mung des Richt­wertes spielen.

Neben den externen Faktoren wird der genaue Wert für die eigene Immo­bilie von weiteren Punkten beein­flusst. Da der Boden­richt­wert eine allge­meine Aussage ist und für spezi­elle Immo­bi­lien nur eine bedingte Aussa­ge­kraft besitzt, fließen die folgenden Merk­male bei der Bewer­tung ein:

  • Wie ist das Grund­stück angelegt?
  • Wie ist das Grund­stück gegen­wärtig bebaut?
  • Welche Möglich­keiten zur Bebauung sind vorhanden bzw. erlaubt?
  • Ist das Grund­stück für land­wirt­schaft­liche Zwecke nutzbar?
  • Sind Altlasten auf dem Grund­stück oder im Boden vorhanden?

Erst durch die nähere Betrach­tung kann eine genaue Aussage zum tatsäch­li­chen Wert getroffen werden.

Bodenwert vs. Bodenrichtwert: Wo liegt der Unterschied?

Während der Boden­richt­wert ledig­lich eine Angabe zum Wert pro Quadrat­meter macht, wird mit dem Boden­wert das gesamte Grund­stück betrachtet. Dabei gilt: Je größer das Grund­stück, desto nied­riger ist der Boden­richt­wert pro Quadratmeter.

Bodenwert: Diese Formel gibt Aufschluss

Als Inter­es­sent oder Verkäufer wird Ihnen dank des Boden­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­sys­tems die Recherche für den quadrat­me­ter­be­zo­genen Boden­richt­wert abge­nommen. Zur Errech­nung des Boden­wertes, der für Sie und den Verkauf von größerer Rele­vanz ist, muss eine Tabelle heran­ge­zogen werden, welche die Umrech­nung von Boden­richt­werten auf abwei­chende Grund­stücks­größen ermög­licht. Denn jeder Boden­richt­wert bezieht sich auf eine bestimmte Grund­stücks­größe, dies sind in der Regel 600 qm. Aus dem Boden­richt­wert ergibt sich dann nach den 3 gängigsten Umrech­nungs­me­thoden für Boden­richt­werte lt. Gutach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­werte in Hannover, 1984 Schnoor, Hamburg, 1989 und Schu­bert, Bad Doberan, 1994, ein Mittel­wert für die spezi­fi­sche Größe Ihres Grund­stü­ckes. Wenn Sie diesen Mittel­wert mithilfe der Tabelle errechnet haben, ist die folgende Formel zu nutzen:

Boden­wert (in €) = Boden­richt­wert (in € pro m²) x Grund­stücks­fläche (in m²)

Beispiel: Sie möchten Ihr Grund­stück in Hamburg-Aller­möhe verkaufen, das als Wohn­fläche für Einfa­mi­li­en­häuser oder Zwei­fa­mi­li­en­häuser genutzt wird. Der Boden­richt­wert liegt derzeit beispiel­weise bei 450 €/m² bei einer Bezugs­größe von 600 m². Ihre Grund­stücks­größe beträgt 150 m². Nach Eingabe der Daten in die Umrech­nungs­ta­belle ergibt sich ein Wert von 715 €/m² bei einer Grund­stücks­größe von 150 m². Somit würde ihr Grund­stück in Hamburg-Aller­möhe einen Boden­wert von 107.250 € besitzen.

Ist der Bodenrichtwert bindend?

Auch wenn der Boden­richt­wert von offi­zi­eller Seite kommt, ist er nicht bindend. Der Name ist Programm: Es handelt sich ledig­lich um einen Richt­wert, der keines­wegs mit dem Verkaufs­preis des Grund­stücks gleich­zu­setzen ist. In der Fest­le­gung des endgül­tigen Preises sind Grund­stücks­be­sitzer frei. Eine Pflicht zur Verwen­dung der Boden­richt­werte besteht nicht.

Es spricht jedoch für Trans­pa­renz und Sach­ver­ständnis, wenn Sie den Verkehrs­wert detail­liert erläu­tern können. Eine unge­recht­fer­tigte Erhö­hung des Grund­stücks­preises, die keine Recht­fer­ti­gung oder Grund­lage mit sich bringt, kann sich zu Ihrem Nach­teil auswirken. Ihr Angebot wird als unse­riös einge­stuft und im schlimmsten Fall bleiben Anfragen aus.

Ziehen Sie Experten und Makler aus der Region zurate, die sich mit der Bestim­mung von Boden­werten auskennen und wissen, welche Grund­stücks­preise realis­tisch und ange­messen sind. Da sich der Boden­richt­wert in der Regel alle zwei Jahre ändert und indi­vi­du­elle Faktoren auf dem Grund­stück zusätz­lich für Preis­schwan­kungen sorgen, ist eine Exper­ten­be­ra­tung für aussa­ge­kräf­tige Bewer­tungen und Preis­be­rech­nungen zu empfehlen. Spre­chen Sie Ihr PIPPING-Team vor Ort einfach an.

In Kürze: Bodenrichtwert als Grundlage

Indi­vi­du­elle Grund­stücke verlangen indi­vi­du­elle Preise. Damit Sie jedoch eine Vorstel­lung davon erhalten, wo Sie ansetzen können und welche Möglich­keiten exis­tieren, ist der Boden­richt­wert ein guter Anfang für alle Grund­stücks­ver­käufer und Grund­stücks­be­sitzer. Erst auf dieser Basis lassen sich Faktoren wie Wert­ent­wick­lung, Inves­ti­tionen oder Lage anschlie­ßend einbeziehen.