Plötzlich Hauseigentümer: 10 Tipps, wenn Sie eine Immobilie erben

Plötzlich Hauseigentümer: 10 Tipps, wenn Sie eine Immobilie erben

Plötzlich Hauseigentümer: 10 Tipps, wenn Sie eine Immobilie erben 1127 750 PIPPING

Manchmal kommt es anders als gedacht! Sie hatten nie vor, Eigen­tümer einer Immo­bilie zu sein, aber haben aus heiterem Himmel eine Wohnung oder ein Haus geerbt? Dann heißt es kühlen Kopf bewahren. In unserem Guide geben wir Ihnen zehn wert­volle Tipps, die Ihnen helfen, die neue Situa­tion über­legt und mit klarem Blick zu meistern. 

Plötzlich Hauseigentümer: 10 Tipps, wenn Sie eine Immobilie erben

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Themen der Immo­bi­li­en­branche. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

Nicht in blinden Aktionismus verfallen!

Was nach einer platten Floskel klingt, ist ein essen­zi­eller Ratschlag! Oft ist ein Erbe mit Emotionen und Trauer verbunden, die den Blick für die Fakten trüben. Versu­chen Sie mit Hilfe eines unbe­tei­ligten Dritten oder einem externen Experten, die Sach­lage neutral zu betrachten. So entgehen Ihnen keine Details oder versteckte Überraschungen. 

Schulden oder wertvolles Erbe?

Wenn es etwas zu erben gibt, birgt der Nach­lass nicht immer ausschließ­lich wert­volle Güter. Als Erbe müssen Sie mit allen Verant­wort­lich­keiten und Verbind­lich­keiten rechnen, die Ihnen hinter­lassen werden. Hierzu zählen auch Schulden oder Kredite. Der Wert einer Immo­bilie kann somit negativ belastet sein. 

Verschaffen Sie sich einen Kostenüberblick

Abge­sehen von der mögli­chen Schuld­be­las­tung können weitere Kosten das Erbe unat­traktiv erscheinen lassen. Hohe Pacht­ge­bühren, laufende Abzah­lungen oder anste­hende Repa­ra­turen treiben den Nega­tiv­wert der Immo­bilie in die Höhe. Stellen Sie eine Kalku­la­tion aller Zahlen und Beträge auf, um sich einen Über­blick über die tatsäch­li­chen Summen zu verschaffen. 

Berechnen Sie die Erbschaftssteuer

Die Berech­nung der Erbschafts­steuer sollte in die Kosten­ta­belle unbe­dingt inte­griert werden. Je nach Verkehrs­wert der Immo­bilie, Verwandt­schafts­ver­hält­nissen und Zweck der Immo­bilie kann die Steu­er­ab­gabe im Best­fall entfallen, wenn bestimmte Frei­be­träge unter­schritten werden. Die geltenden Bestim­mungen und Prozent­sätze können Sie auf der Seite des Bundes­mi­nis­te­riums für Finanzen einsehen.

Akzeptieren oder ausschlagen?

Prüfen Sie zusammen mit einem Experten, wie es um Ihre geerbte Immo­bilie bestellt ist. Wenn die Verbind­lich­keiten höher als der eigent­liche Wert sind, sollte eine Annahme des Erbes über­dacht werden. Kurz gesagt: Sie würden im Zweifel ausschließ­lich Schulden erben. Gehen Sie auf Nummer sicher, bevor Sie eine endgül­tige Entschei­dung treffen. Beachten Sie dabei die Ausschlags­frist von sechs Wochen nach Verle­sung des Testaments. 

Erbschein rechtzeitig beantragen

Ist die Immo­bilie schul­den­frei und Sie entscheiden sich für das Erbe, folgt die Bean­tra­gung eines Erbscheines. Bean­tragen Sie das Doku­ment verse­hent­lich, bevor Sie sich für die Annahme entschieden haben, so akzep­tieren Sie das Erbe auto­ma­tisch. Achten Sie somit strikt darauf, dass Sie erst aus persön­li­cher Über­zeu­gung akzep­tieren oder ablehnen.

Fordern Sie einen neuen Grundbuchauszug an

Als neuer Eigen­tümer der Immo­bilie folgt die Berich­ti­gung des Grund­buch­aus­zuges. Die Anpas­sung kann nur durch Vorlage eines Erbscheines oder durch Nach­weis eines nota­riell beglau­bigten Testa­ments erfolgen. Für die Anpas­sung der Daten werden keine Gebühren erhoben.

Umschreiben nicht vergessen

Die Korrektur des Grund­buch­ein­trags können Sie inner­halb von zwei Jahren kosten­frei vornehmen. Verpassen Sie diese Frist, fallen Verzugs­ge­bühren an. Es empfiehlt sich, die Ände­rungen der Daten sofort vornehmen zu lassen, sobald der Erbschein vorliegt. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Erben Sie als Teil einer Erben­ge­mein­schaft die Immo­bilie, treffen Sie alle Entschei­dungen zusammen. Allei­nige Vorstel­lungen und Ideen sind in diesem Fall bedeu­tungslos. Nur als Gemein­schaft haben Sie das Recht, über die Immo­bilie zu verfügen. Teil einer Erben­ge­mein­schaft zu sein kann auch bedeuten, dass die Parteien nur sehr schwer­fällig zu einer gemein­samen Lösung kommen können. Hierbei hilft im Zweifel ein Experte, der als objek­tiver Vermittler zur Seite steht. Zwei Möglich­keiten haben sich bewährt: Entweder wird eine gemein­schaft­liche Entschei­dung für das Objekt getroffen oder es wird mit Zustim­mung aller Betei­ligten verkauft. Die Option der Teilungs­ver­stei­ge­rung ist in aller Regel ein Minus­ge­schäft, von dem kein Erbe profitiert 

Zukunft der Immobilie bestimmen

Ob als allei­niger Erbe oder Teil der Erben­ge­mein­schaft: Nun müssen Sie entscheiden, welche Zukunft der Immo­bilie bestimmt ist. Verpachten, vermieten, verkaufen? Oder ist eine umfang­reiche Sanie­rung notwendig, um das Gebäude für einen gewerb­li­chen Zweck zu opti­mieren? Es gibt viele Optionen, die Sie mit einem Fach­ex­perten bespre­chen sollten. Über­stürzte Hand­lungen sollten vermieden werden, um recht­liche Vorgaben einzuhalten.

In Kürze: Agieren Sie mit Bedacht

Behalten Sie bei einem Erbfall stets die Kontrolle und lassen Sie nicht zu, dass Ihre Emotionen das Ruder über­nehmen. Betrachten Sie mit einem Berater die Fakten und Zahlen und handeln Sie mit klarem Verstand. Dabei spielt die Meinung von Fami­li­en­mit­glie­dern oder Verwandten keine Rolle, denn eine über­schul­dete Immo­bilie, die plötz­lich zur Debatte steht, hat noch keinen Erben glück­lich gemacht.