Gutachten vs. Kurzgutachten: Die richtige Form für Ihren Zweck

Gutachten vs. Kurzgutachten: Die richtige Form für Ihren Zweck

Gutachten vs. Kurzgutachten: Die richtige Form für Ihren Zweck 1000 750 PIPPING

Damit der Wert einer Immo­bilie detail­liert und ganz­heit­lich ermit­telt werden kann, ist ein Gutachten – auch Verkehrs­wert­gut­achten genannt – hilf­reich. Hierbei kann ein ausführ­li­ches (Voll­gut­achten) oder kürzeres Gutachten (Kurz­gut­achten) ange­for­dert werden. Welche Option zum Tragen kommt, entscheidet immer der Anlass, warum ein Gutachter über­haupt beauf­tragt werden kann.

In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen die Unter­schiede zwischen beiden Vari­anten erklären und infor­mieren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Nicht immer ist die ausführ­liche Lang­form die beste Alter­na­tive für jeden Zweck. Wir sagen Ihnen, warum.

Gutachten vs. Kurzgutachten: Die richtige Form für Ihren Zweck

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Themen der Immo­bi­li­en­branche. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

Was ist ein Gutachten?

Ein Verkehrs­wert­gut­achten gibt Auskunft über den Wert Ihrer Immo­bilie. Die Beauf­tra­gung eines verei­digten Gutach­ters, der sich detail­liert mit Lage, Nutzungsart, Größe und Zustand Ihrer Immo­bilie beschäf­tigt sowie zur Wert­ermitt­lung vergleich­bare Objekte betrachtet, garan­tiert ein ausführ­li­ches Voll­gut­achten, das rechts­si­cher und vor Behörden zulässig ist. Bei Streit­fällen, Schei­dungs- oder Erbschafts­an­ge­le­gen­heiten ist der bis zu 30 Seiten lange Bericht ein zuge­las­senes Dokument.

Es gibt drei verschie­dene Wege, den Verkehrs­wert einer Immo­bilie ermit­teln zu lassen. Experten stützen sich entweder auf das Vergleichs­wert­ver­fahren, Ertrags­wert­ver­fahren oder Sach­wert­ver­fahren, um den endgül­tigen Wert fest­zu­legen. Zusätz­lich werden Anlagen und Auszüge aus öffent­li­chen Regis­tern wie Grund­buch­ein­träge, Grund­risse oder Baulasten in die Analyse integriert.

Worin unterscheiden sich Gutachten und Kurzgutachten?

Von ihrem Zweck unter­scheiden sich Kurz­gut­achten und die ausführ­liche Version kaum. Beide Optionen werden vor dem Hinter­grund erstellt, den Wert einer Immo­bilie fundiert zu erläutern.

Während sich das ausführ­liche Gutachten auf zusätz­liche Details konzen­triert sowie ausführ­liche Berech­nungen enthält und diese erklärt, bilden im Kurz­gut­achten Markt­daten und Erfah­rungen von profes­sio­nellen Immo­bi­li­en­sach­ver­stän­digen die Basis. Regis­ter­aus­züge gehören in den meisten Fällen nicht zum Umfang der verkürzten Wertermittlung.

Zwar steht am Ende der Betrach­tung eben­falls ein begrün­deter Wert, den Ihre Immo­bilie auszeichnet, aber rechts­kräftig sind diese Angaben nicht. Streit­fälle vor den Behörden benö­tigen somit immer ein ausführ­li­ches Verkehrs­wert­gut­achten, welches somit auch deut­lich aufwän­diger in der Erstel­lung für den Experten ist.

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Wenn Rechts­strei­tig­keiten beigelegt werden müssen, die mit Ihrer Immo­bilie in Verbin­dung stehen, fordern Sie stets ein Voll­gut­achten an. In diesem Fall sind Sie auf der sicheren Seite, um Werte und Zustände rechts­si­cher belegen zu können. Schei­dungen, Erbfälle oder Zwangs­ver­stei­ge­rungen setzen diese Doku­ment­grund­lage voraus.

Auf Kurz­gut­achten können Sie zurück­greifen, wenn Sie Ihre Immo­bilie privat verkaufen möchten. Wenn der Umzug in eine Wohnung bevor­steht oder das Objekt aus persön­li­chen Gründen veräu­ßert werden soll, ist ein Kurz­gut­achten ausrei­chend, um eine begrün­dete Verkaufs­summe ermit­teln zu lassen. Der vom Experten ermit­telte Wert ist ledig­lich als Richt­wert zu verstehen. Recht­lich bindend ist der Verkaufs­preis jedoch nicht und teil­weise von den indi­vi­du­ellen Vorstel­lungen des Verkäu­fers abhängig.

Welche Kosten fallen für ein Gutachten an?

Ein Kurz­gut­achten kann ab 500 Euro beauf­tragt werden. Je nach Anbieter unter­scheidet sich der Preis. Verglei­chen Sie Ange­bote und finden Sie den passenden Mittel­wert, der Ihnen ein sicheres Gefühl gibt.

Für ein rechts­si­cheres Voll­gut­achten müssen Sie jedoch deut­lich mehr Kosten einkal­ku­lieren. Einen Fixpreis zu benennen, ist in diesem Fall kaum möglich, da sich das Exper­ten­ho­norar oftmals am Immo­bi­li­en­wert orien­tiert. Als Faust­regel gelten 0,5 % bis zu 1 % der bewer­teten Summe. Somit ist ein Betrag im vier- bis fünf­stel­ligen Bereich nicht auszuschließen.

Eine Markt­wert­ein­schät­zung eines Immo­bi­li­en­mak­lers, der über jahre­lange Erfah­rung in der Branche hat, ist meis­tens kosten­frei. Es ist eine inter­es­sante Alter­na­tive, wenn es um alltäg­liche Immo­bi­li­en­ver­käufe geht, die nichts mit einem Streit­fall zu tun haben.

In Kürze: Stellen Sie die Frage nach dem Warum

Um unnö­tige Kosten zu vermeiden, stellen Sie sich immer die Frage, warum Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Hilf­reich ist es, wenn Unter­lagen wie Bauzeich­nungen, Auszüge aus Flur­karten, Nach­weise über Moder­ni­sie­rungen oder Grund­buch­aus­züge bereits vorliegen. Wenn Sie sich dennoch unsi­cher sind, ob ein Kurz­gut­achten oder ein Verkehrs­wert­gut­achten für Ihr Anliegen benö­tigt wird, freuen sich unsere Experten Sie bei einem unver­bind­li­chen Bera­tungs­ge­spräch zu beraten.