Die Verwaltung von Eigentumswohnungen ist eine zeitaufwendige Angelegenheit, die viele Eigentümer gern in die Hände von Hausverwaltern geben. Besonders, wenn ein Objekt mit mehreren Wohnparteien, auch Zinshaus genannt, zum Eigentum zählt. Als externer Dienstleister übernimmt der Verwalter vielfältige Aufgaben, die von der Organisation der Reinigungsfirmen, Koordination von Technikern bis zur Einholung von Mieten reichen.
Die Dienstleistungen von Immobilienverwaltungen spalten sich in zwei Teilbereiche auf: Die sog. Zinshausverwaltung kümmert sich typischerweise um die Mieterverwaltung. Dieser Umstand liegt vor, wenn einem Eigentümer ein gesamtes Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien gehört. Unter der sog. WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) versteht sich die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von mehreren Eigentümern. Hierbei kann es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handeln oder um ein selbstbewohntes Objekt. Hierunter fallen für die von den Eigentümern bestellte Immobilienverwaltung alle Aufgaben, die sich auf das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer beziehen. Sollte der Hausflur gestrichen werden müssen, so ist in diesem Fall die Genehmigung aller Wohnungseigentümer einzuholen.
In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Kosten Sie als Eigentümer erwarten, wenn Sie die Verwaltung Ihrer Immobilien an Dritte übertragen. Worauf gilt es zu achten? Lassen sich Kosten bei der Verwaltung mehrerer Objekte reduzieren? Wir sagen es Ihnen.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen der Immobilienbranche. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.
Welche Kosten fallen für Mehrfamilienhäuser generell an?
Grundsätzlich ist der Betrieb einer Immobilie mit zahlreichen Kosten verbunden, die der Eigentümer berücksichtigen muss. Hierzu zählen Grundsteuer, Heiz‑, Wasser‑, Stromkosten oder auch die Kosten für den saisonalen Winterdienst. Weiterhin müssen Wartungsarbeiten an Heizungen, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder die Reinigung des Treppenhauses einkalkuliert werden.
Diese Kosten müssen in erster Linie vom Eigentümer beglichen werden. Durch regelmäßige Abrechnungen, die jährlich oder monatlich erfolgen, werden die entstandenen Kosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Die Beträge fließen als Nebenkosten in die Miethöhe ein und werden von den Mietern getragen. Je nach Verbrauch – vorrangig bei Strom, Wasser oder Wärme – können die Beträge angepasst werden. Reine Verwaltungskosten dürfen jedoch nicht auf den Mieter entfallen.
Welche Kosten fallen speziell für die Verwaltung an?
Im Gegensatz zu den Betriebskosten, die sich effektiv auf das Wohnen und Leben des Mieters in der Immobilie auswirken, trägt der Eigentümer die reinen Verwaltungskosten zu 100 %. Im Mietvertrag sind Klauseln, die eine Einbindung der Kosten in die Nebenkosten regeln, unzulässig und verboten.
Alle Aufgaben, die eine Hausverwaltung nach Beauftragung durch den Eigentümer durchführt, zählen zu den Verwaltungskosten. Diese umfassen in der Regel:
- Kosten für Nebenkostenabrechnung
- Korrespondenz mit Mietern
- Beauftragung von Dienstleistern
- Mietkautionsverwaltung
- Prüfung & Optimierung von Miet- und Dienstleistungsverträgen
- Mahnwesen
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlverkehrs
- Mietverwaltung und ‑betreuung
Lassen sich Verwaltungskosten reduzieren?
Eigentümer sollten bei der Suche nach einem passenden Verwalter auf den Umfang der Verwaltungsaufgaben achten. Welche Leistungen werden angeboten? Welche Aufgaben sind im festgelegten Betrag inklusive? Wo können Extrakosten versteckt sein? Bei der Verwaltung mehrerer Wohneinheiten legen Eigentümer und Verwalter einen Fixpreis pro Verwaltungsobjekt und Monat fest, der sich je nach Bundesland und Lage zwischen 250 Euro und 300 Euro bewegen kann. Hier gilt es, verschiedene Angebote zu prüfen, um den passenden Mittelweg zu finden.
Natürlich können Eigentümer diese Kosten reduzieren, indem die Verwaltung selbst übernommen wird. Im Gegenzug müssen sie mehr Zeit investieren und für die Objektbetreuung, organisatorische Aufgaben oder plötzliche Notfälle (akute Schäden am und im Haus) rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Zwei bis drei Einheiten im Selbstmanagement zu pflegen, ist noch realistisch. Eine externe Verwaltung kann jedoch schon durch bestehende Kontakte zu Handwerkern oder Dienstleistern vor Ort viel Arbeit abnehmen und schneller reagieren. Zudem sind Eigentümer nicht zwangsläufig in der gleichen Stadt ansässig, in dem sich die zu verwaltenden Objekte befinden, was die Fernverwaltung erschwert. Teilweise lassen sich Verwaltungen auch darauf ein, Einzelaufgaben wie die Nebenkostenabrechnungen oder nur die Korrespondenz mit Mietern und das Beauftragen von Dienstleistern zu übernehmen. So ließen sich für den Eigentümer Kosten einsparen.
Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten?
Wie erwähnt, fallen in den Rahmen der Verwaltungskosten lediglich die Ausgaben, die mit der Beauftragung der Verwaltung ausgelöst werden. Zwar sorgt die Hausverwaltung dafür, dass die Immobilie funktionstüchtig bleibt, aber mit den Instandhaltungskosten hat dieser Aspekt nichts zu tun.
Reparaturen, Wartungs- oder Malerarbeiten sowie Dach- und Fassadensanierungen sind jedoch klassische Instandhaltungskosten. Sie sind notwendig, um die Immobilie zu pflegen und zu schützen. Da es sich hierbei um Sondermaßnahmen handelt, die vom Eigentümer freigegeben und von der Verwaltung beauftragt werden, können Instandhaltungskosten auch auf den Mieter umgelegt werden. Dies liegt jedoch in der Entscheidung des Eigentümers. Teilweise lassen sich auch Mieterhöhungen aufgrund von notwendigen Sanierungsarbeiten durchsetzen. So bekommt der Eigentümer fortlaufend einen Teil der Instandhaltungskosten wieder.
In Kürze: Hausverwaltungen sparen wertvolle Zeit
Wer als Eigentümer eine einzelne Immobilie sein Eigen nennt, sollte die anfallenden Kosten einer Hausverwaltung den Mieteinnahmen sorgfältig gegenüberstellen. Mehrere Objekte in die Hände einer Hausverwaltung zu geben, spart dagegen viel Zeit und kann in Summe zu reduzierten Verwaltungsgebühren führen. Unsere Experten beraten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ansprechpartnern und Dienstleistern in Ihrer Nähe.