Damit der Wert einer Immobilie detailliert und ganzheitlich ermittelt werden kann, ist ein Gutachten – auch Verkehrswertgutachten genannt – hilfreich. Hierbei kann ein ausführliches (Vollgutachten) oder kürzeres Gutachten (Kurzgutachten) angefordert werden. Welche Option zum Tragen kommt, entscheidet immer der Anlass, warum ein Gutachter überhaupt beauftragt werden kann.
In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen die Unterschiede zwischen beiden Varianten erklären und informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Nicht immer ist die ausführliche Langform die beste Alternative für jeden Zweck. Wir sagen Ihnen, warum.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen der Immobilienbranche. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.
Was ist ein Gutachten?
Ein Verkehrswertgutachten gibt Auskunft über den Wert Ihrer Immobilie. Die Beauftragung eines vereidigten Gutachters, der sich detailliert mit Lage, Nutzungsart, Größe und Zustand Ihrer Immobilie beschäftigt sowie zur Wertermittlung vergleichbare Objekte betrachtet, garantiert ein ausführliches Vollgutachten, das rechtssicher und vor Behörden zulässig ist. Bei Streitfällen, Scheidungs- oder Erbschaftsangelegenheiten ist der bis zu 30 Seiten lange Bericht ein zugelassenes Dokument.
Es gibt drei verschiedene Wege, den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln zu lassen. Experten stützen sich entweder auf das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren, um den endgültigen Wert festzulegen. Zusätzlich werden Anlagen und Auszüge aus öffentlichen Registern wie Grundbucheinträge, Grundrisse oder Baulasten in die Analyse integriert.
Worin unterscheiden sich Gutachten und Kurzgutachten?
Von ihrem Zweck unterscheiden sich Kurzgutachten und die ausführliche Version kaum. Beide Optionen werden vor dem Hintergrund erstellt, den Wert einer Immobilie fundiert zu erläutern.
Während sich das ausführliche Gutachten auf zusätzliche Details konzentriert sowie ausführliche Berechnungen enthält und diese erklärt, bilden im Kurzgutachten Marktdaten und Erfahrungen von professionellen Immobiliensachverständigen die Basis. Registerauszüge gehören in den meisten Fällen nicht zum Umfang der verkürzten Wertermittlung.
Zwar steht am Ende der Betrachtung ebenfalls ein begründeter Wert, den Ihre Immobilie auszeichnet, aber rechtskräftig sind diese Angaben nicht. Streitfälle vor den Behörden benötigen somit immer ein ausführliches Verkehrswertgutachten, welches somit auch deutlich aufwändiger in der Erstellung für den Experten ist.
Wann wird ein Gutachten benötigt?
Wenn Rechtsstreitigkeiten beigelegt werden müssen, die mit Ihrer Immobilie in Verbindung stehen, fordern Sie stets ein Vollgutachten an. In diesem Fall sind Sie auf der sicheren Seite, um Werte und Zustände rechtssicher belegen zu können. Scheidungen, Erbfälle oder Zwangsversteigerungen setzen diese Dokumentgrundlage voraus.
Auf Kurzgutachten können Sie zurückgreifen, wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten. Wenn der Umzug in eine Wohnung bevorsteht oder das Objekt aus persönlichen Gründen veräußert werden soll, ist ein Kurzgutachten ausreichend, um eine begründete Verkaufssumme ermitteln zu lassen. Der vom Experten ermittelte Wert ist lediglich als Richtwert zu verstehen. Rechtlich bindend ist der Verkaufspreis jedoch nicht und teilweise von den individuellen Vorstellungen des Verkäufers abhängig.
Welche Kosten fallen für ein Gutachten an?
Ein Kurzgutachten kann ab 500 Euro beauftragt werden. Je nach Anbieter unterscheidet sich der Preis. Vergleichen Sie Angebote und finden Sie den passenden Mittelwert, der Ihnen ein sicheres Gefühl gibt.
Für ein rechtssicheres Vollgutachten müssen Sie jedoch deutlich mehr Kosten einkalkulieren. Einen Fixpreis zu benennen, ist in diesem Fall kaum möglich, da sich das Expertenhonorar oftmals am Immobilienwert orientiert. Als Faustregel gelten 0,5 % bis zu 1 % der bewerteten Summe. Somit ist ein Betrag im vier- bis fünfstelligen Bereich nicht auszuschließen.
Eine Marktwerteinschätzung eines Immobilienmaklers, der über jahrelange Erfahrung in der Branche hat, ist meistens kostenfrei. Es ist eine interessante Alternative, wenn es um alltägliche Immobilienverkäufe geht, die nichts mit einem Streitfall zu tun haben.
In Kürze: Stellen Sie die Frage nach dem Warum
Um unnötige Kosten zu vermeiden, stellen Sie sich immer die Frage, warum Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Hilfreich ist es, wenn Unterlagen wie Bauzeichnungen, Auszüge aus Flurkarten, Nachweise über Modernisierungen oder Grundbuchauszüge bereits vorliegen. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, ob ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten für Ihr Anliegen benötigt wird, freuen sich unsere Experten Sie bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch zu beraten.