Für Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer steht ein Sommer der Veränderung bevor. Mit der Umsetzung der kommenden Grundsteuerreform werden ab 1. Juli 2022 die Grundsteuerwerte neu berechnet und bewertet. Eigentümer sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine zusätzliche Steuererklärung für alle Grundstücke – privat wie gewerblich – zu erstellen, um sich am Verfahren zur Anpassung der Grundsteuer zu beteiligen.
Die Maßnahme, die für alle Immobilienbesitzer gilt, ist Teil einer bundesweiten Reform. 2018 erklärte der Bundesgerichtshof in diversen Fällen, dass die einheitliche Bewertung von Grundstücken verfassungswidrig ist. In den alten Bundesländern fanden zur Berechnung Werte aus dem Jahre 1964 Anwendung, während in den neuen Bundesländern ein Stand von 1935 genutzt wurde. Ungerechte Steuerzahlungen auf Grundstücke, die sich in Lage und Zustand kaum unterschieden, aber preislich eine hohe Differenz aufweisen konnten, wurden als unzulässig bewertet. Ab 2025 soll nun die Grundsteuer in neuer Form erhoben werden.
Angaben variieren je nach Bundesland
Zwar wird die Grundsteuer als einheitliche Abgabe ab Januar 2025 gefordert, doch die Erhebung der Daten setzt auf individuelle Freiheiten der einzelnen Länder. Bodenrichtwert, Wohnfläche, Flurnummer, Nettokaltmiete oder Alter des Gebäudes: Welche Informationen die zuständigen Ämter verlangen, sollten Immobilienbesitzer rechtzeitig in Erfahrung bringen. Grund für die unterschiedliche Datenabfrage sind abweichende Berechnungsmodelle der Länder.
Digital bevorzugt
Termin vormerken und Stichtag 31. Oktober einhalten: Wer seine Grundsteuererklärung verzögert einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Zusätzlich ist die Registrierung eines ELSTER-Kontos erforderlich, da die Übermittlung der Daten ausschließlich digital erfolgt. Ausdrucke werden von den Finanzämtern nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Bis zum 1. Juli 2022 bleibt für Immobilienbesitzer noch einiges zu tun. Weitere Informationen und Antworten zur Reform bietet das Bundesfinanzministerium.