Manchmal kommt es anders als gedacht! Sie hatten nie vor, Eigentümer einer Immobilie zu sein, aber haben aus heiterem Himmel eine Wohnung oder ein Haus geerbt? Dann heißt es kühlen Kopf bewahren. In unserem Guide geben wir Ihnen zehn wertvolle Tipps, die Ihnen helfen, die neue Situation überlegt und mit klarem Blick zu meistern.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen der Immobilienbranche. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.
Nicht in blinden Aktionismus verfallen!
Was nach einer platten Floskel klingt, ist ein essenzieller Ratschlag! Oft ist ein Erbe mit Emotionen und Trauer verbunden, die den Blick für die Fakten trüben. Versuchen Sie mit Hilfe eines unbeteiligten Dritten oder einem externen Experten, die Sachlage neutral zu betrachten. So entgehen Ihnen keine Details oder versteckte Überraschungen.
Schulden oder wertvolles Erbe?
Wenn es etwas zu erben gibt, birgt der Nachlass nicht immer ausschließlich wertvolle Güter. Als Erbe müssen Sie mit allen Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten rechnen, die Ihnen hinterlassen werden. Hierzu zählen auch Schulden oder Kredite. Der Wert einer Immobilie kann somit negativ belastet sein.
Verschaffen Sie sich einen Kostenüberblick
Abgesehen von der möglichen Schuldbelastung können weitere Kosten das Erbe unattraktiv erscheinen lassen. Hohe Pachtgebühren, laufende Abzahlungen oder anstehende Reparaturen treiben den Negativwert der Immobilie in die Höhe. Stellen Sie eine Kalkulation aller Zahlen und Beträge auf, um sich einen Überblick über die tatsächlichen Summen zu verschaffen.
Berechnen Sie die Erbschaftssteuer
Die Berechnung der Erbschaftssteuer sollte in die Kostentabelle unbedingt integriert werden. Je nach Verkehrswert der Immobilie, Verwandtschaftsverhältnissen und Zweck der Immobilie kann die Steuerabgabe im Bestfall entfallen, wenn bestimmte Freibeträge unterschritten werden. Die geltenden Bestimmungen und Prozentsätze können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen einsehen.
Akzeptieren oder ausschlagen?
Prüfen Sie zusammen mit einem Experten, wie es um Ihre geerbte Immobilie bestellt ist. Wenn die Verbindlichkeiten höher als der eigentliche Wert sind, sollte eine Annahme des Erbes überdacht werden. Kurz gesagt: Sie würden im Zweifel ausschließlich Schulden erben. Gehen Sie auf Nummer sicher, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Beachten Sie dabei die Ausschlagsfrist von sechs Wochen nach Verlesung des Testaments.
Erbschein rechtzeitig beantragen
Ist die Immobilie schuldenfrei und Sie entscheiden sich für das Erbe, folgt die Beantragung eines Erbscheines. Beantragen Sie das Dokument versehentlich, bevor Sie sich für die Annahme entschieden haben, so akzeptieren Sie das Erbe automatisch. Achten Sie somit strikt darauf, dass Sie erst aus persönlicher Überzeugung akzeptieren oder ablehnen.
Fordern Sie einen neuen Grundbuchauszug an
Als neuer Eigentümer der Immobilie folgt die Berichtigung des Grundbuchauszuges. Die Anpassung kann nur durch Vorlage eines Erbscheines oder durch Nachweis eines notariell beglaubigten Testaments erfolgen. Für die Anpassung der Daten werden keine Gebühren erhoben.
Umschreiben nicht vergessen
Die Korrektur des Grundbucheintrags können Sie innerhalb von zwei Jahren kostenfrei vornehmen. Verpassen Sie diese Frist, fallen Verzugsgebühren an. Es empfiehlt sich, die Änderungen der Daten sofort vornehmen zu lassen, sobald der Erbschein vorliegt. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?
Erben Sie als Teil einer Erbengemeinschaft die Immobilie, treffen Sie alle Entscheidungen zusammen. Alleinige Vorstellungen und Ideen sind in diesem Fall bedeutungslos. Nur als Gemeinschaft haben Sie das Recht, über die Immobilie zu verfügen. Teil einer Erbengemeinschaft zu sein kann auch bedeuten, dass die Parteien nur sehr schwerfällig zu einer gemeinsamen Lösung kommen können. Hierbei hilft im Zweifel ein Experte, der als objektiver Vermittler zur Seite steht. Zwei Möglichkeiten haben sich bewährt: Entweder wird eine gemeinschaftliche Entscheidung für das Objekt getroffen oder es wird mit Zustimmung aller Beteiligten verkauft. Die Option der Teilungsversteigerung ist in aller Regel ein Minusgeschäft, von dem kein Erbe profitiert
Zukunft der Immobilie bestimmen
Ob als alleiniger Erbe oder Teil der Erbengemeinschaft: Nun müssen Sie entscheiden, welche Zukunft der Immobilie bestimmt ist. Verpachten, vermieten, verkaufen? Oder ist eine umfangreiche Sanierung notwendig, um das Gebäude für einen gewerblichen Zweck zu optimieren? Es gibt viele Optionen, die Sie mit einem Fachexperten besprechen sollten. Überstürzte Handlungen sollten vermieden werden, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.
In Kürze: Agieren Sie mit Bedacht
Behalten Sie bei einem Erbfall stets die Kontrolle und lassen Sie nicht zu, dass Ihre Emotionen das Ruder übernehmen. Betrachten Sie mit einem Berater die Fakten und Zahlen und handeln Sie mit klarem Verstand. Dabei spielt die Meinung von Familienmitgliedern oder Verwandten keine Rolle, denn eine überschuldete Immobilie, die plötzlich zur Debatte steht, hat noch keinen Erben glücklich gemacht.