Kostenintensives Erbe: Erbschaftsteuer bei Immobilien

Kostenintensives Erbe: Erbschaftsteuer bei Immobilien

Kostenintensives Erbe: Erbschaftsteuer bei Immobilien 1000 750 PIPPING

Eine Immo­bilie zu erben, ist eine emotio­nale und komplexe Ange­le­gen­heit. Neben zahl­rei­chen Behör­den­gängen und lang­wie­riger Abwick­lung müssen sich Erben zusätz­lich mit Fragen der Erbschaft­steuer befassen. Ein Thema, das plötz­li­chen Besit­zern mehr Fragen als Antworten beschert.

Wie hoch ist die zusätz­liche Steuer? Gibt es Frei­be­träge und wenn ja, in welcher Höhe? Unser Guide gibt Ihnen die wich­tigsten Infor­ma­tionen an die Hand, um Ihnen einen Über­blick rund um das Thema Erbschaft­steuer im Falle eines Erbes zu verschaffen.

Kostenintensives Erbe: Erbschaftsteuer bei Immobilien

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten unter PIPPING Immo­bi­li­en­rat­geber geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Themen der Immo­bi­li­en­branche. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

Was ist die Erbschaftsteuer in Bezug auf Immobilien? 

Im Ausgangs­punkt unter­liegen alle Schen­kungen, die unter Lebenden vorge­nommen werden, als auch alle Erbschaften und Vermächt­nisse der Erbschaft- und Schen­kung­steuer nach dem ErbStG.

Die Steu­er­pflicht entsteht grund­sätz­lich mit der Vornahme der Schen­kung bzw. dem Tod des Erblas­sers. Die Höhe des Steu­er­satzes, nach dem die Steuer berechnet wird, wie auch das Vorhan­den­sein von Frei­be­trägen und deren Höhe richtet sich nach dem Verwandt­schafts­ver­hältnis zwischen dem Empfänger der Zuwen­dung und dem Schenker / Erblasser. So hat der Ehegatte etwa einen Frei­be­trag von 500.000 €, Kinder in Höhe von 400.000 €, Nichten und Neffen jedoch nur 20.000 €. Auch die Höhe des Steu­er­satzes unter­scheidet sich erheb­lich: Die Werte liegen zwischen 7 und 50 Prozent.

Wie unterscheidet sich die Erbschaftsteuer auf Haus und Grundstück?

Ob ein einzelnes Haus oder das dazu­ge­hö­rige Grund­stück geerbt wird, spielt für die Fest­le­gung der Erbschaft­steuer keine Rolle. Der Wert der Immo­bilie wird in der Regel von einem Immo­bi­li­en­makler oder einem zerti­fi­zierten Gutachter ermit­telt, der den Markt­wert bestimmt.

Vor jeder Über­le­gung, wann und wie eine Über­tra­gung vorge­nommen werden soll, muss der Wert des Über­tra­gungs­ge­gen­standes, regel­mäßig einer Immo­bilie, ermit­telt werden. Dies ist bei Immo­bi­lien beson­ders wichtig und sollte mit Hilfe eines Experten geschehen, um unlieb­samen Über­ra­schungen vorzubeugen.

Eine gute Planung ermög­licht es in vielen Fällen, die Erbschaft­steuer zu redu­zieren oder sogar ganz zu umgehen, etwa durch schritt­weise Über­tra­gungen von einzelnen Vermö­gens­werten oder die Über­tra­gung der Immo­bilie zu Lebzeiten mit Vorbe­hal­tung eines Wohn­rechtes oder Nießbrauchs. 

Wie ist die Abgrenzung zur Schenkungssteuer?

Der wesent­liche Unter­schied besteht darin, dass bei einer Schen­kung beide Parteien noch leben. Das Erbe über­trägt sich vor dem Ableben des Erblas­sers auf den neuen Eigen­tümer und ist frei von Versorgungsbeiträgen.

Leben Ehepartner selbst in den verschenkten Immo­bi­lien, die aktiv genutzt werden, werden diese Schen­kungen steu­er­lich nicht belastet. Für alle anderen gilt eine Vergüns­ti­gung von 10 % des Verkehrs­wertes, der steu­er­frei bleibt. Auch Schen­kungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. 

Schritt für Schritt: Wie kann die Schenkung erfolgen?

Eine Schen­kung unter Vorbe­halt von Rechten, die noch zu Lebzeiten des Schen­kers erfolgen muss, ist eine gute Möglich­keit, um Grund­stücke steu­er­frei über­tragen zu können. Auch die Über­tra­gung von nur Teilen eines Grund­stü­ckes oder einzelner Wohnungen kann ein guter Weg sein.

Hierbei wird die Schen­kung in mehreren Schritten durch­ge­führt, wobei der jewei­lige Frei­be­trag je Vorgang fällig wird. Zu beachten ist, dass der Frei­be­trag je zehn Jahre geltend ist. Ausrei­chende Vorlauf­zeit sollte somit einge­plant werden.

In jedem Fall sollte die Hilfe eines Experten in Anspruch genommen werden, da die Werte der Über­tra­gungen für jeden Fall ermit­telt werden müssen und von vielen Faktoren abhängig sind.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Immobilie erbe?

Erben Sie ein Haus, sind Sie Rechts­nach­folger des Erblas­sers und Eigen­tümer der betref­fenden Immo­bilie. Bevor eine Entschei­dung über Annahme oder Ausschla­gung des Erbes getroffen wird, sollte die Prüfung der Wertig­keit der Immo­bilie erfolgen. Es ist nicht selten der Fall, dass eine Über­schul­dung vorliegt und das Erbe Kosten zu Lasten des Erbenden verursacht.

Die Immo­bilie muss keines­wegs selbst bewohnt werden. Auch eine Vermie­tung kann eine Option sein und als finan­zi­elle Absi­che­rung und Vorsorge dienen. Inner­halb von zwei Jahren muss die Anpas­sung der Eigen­tü­mer­daten im Grund­buch erfolgen, bevor hohe Gebühren fällig werden.

In Kürze: Bloß nichts überstürzen!

Fall­be­zo­gene Lösungs­an­sätze und indi­vi­du­elle Betrach­tungen sind beim Erbe von Immo­bi­lien die wich­tigste Heran­ge­hens­weise. Emoti­ons­ge­trieben zu handeln, kann zu Nach­wir­kungen führen, die finan­ziell belas­tend sein können. Eine anwalt­liche Bera­tung oder ein Gespräch mit Immo­bi­li­en­ex­perten und Maklern hilft im Vorfeld, die theo­re­ti­sche Situa­tion zu sondieren, bevor der Ernst­fall eintritt.