Immobilienverkauf: Mit welchen Kosten ist beim Verkauf zu rechnen?

Immobilienverkauf: Mit welchen Kosten ist beim Verkauf zu rechnen?

Immobilienverkauf: Mit welchen Kosten ist beim Verkauf zu rechnen? 1000 750 PIPPING

Der Verkauf einer Immo­bilie gilt als eine der emotio­nalsten Ange­le­gen­heiten des Lebens. Es handelt sich um einen komplexen und vor allem aufwän­digen Prozess, welcher Zeit, Fach­wissen, eine breite Vermark­tung sowie Treff­si­cher­heit beim Verkaufs­preis benö­tigt. Dabei ist es beson­ders wichtig, dass bei all den Gefühlen im Rahmen von Erbe, Schei­dung oder räum­li­cher Verän­de­rung nichts Wesent­li­ches außer Acht gelassen wird.

Immobilienverkauf: Mit welchen Kosten ist beim Verkauf zu rechnen?

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten im Immo­bi­li­en­rat­geber schaffen wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Kosten, die sie beim Immo­bi­li­en­ver­kauf erwarten. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Hamburg und Schleswig-Holstein vor.

Welche Kosten sind beim Immobilienkauf unumgänglich?

Je nach Art der Immo­bilie unter­scheiden sich die Anfor­de­rungen. In einem Punkt setzen Wohnungen, Häuser oder Gewer­be­im­mo­bi­lien eines voraus, wenn ein Verkauf bevor­steht: Notare und recht­liche Doku­mente sind Voraus­set­zung für eine rechts­kon­forme Abwick­lung. Ohne den Grund­buch­auszug, der den Eigen­tümer defi­niert und über weitere Infor­ma­tionen wie Grund­schuld oder Eigen­tums­ver­hält­nisse infor­miert, kann der Immo­bi­li­en­ver­kauf nicht statt­finden. Die Bean­tra­gung eines Grund­buch­aus­zuges stellt mit maximal 20 Euro die kleinste Kosten­stelle dar.

In Vorbe­rei­tung für den Verkaufs­pro­zess erwarten Sie neben einem Ener­gie­aus­weis zum Beispiel folgende weitere kosten­pflich­tige Unter­lagen einholen:

  • Flur­karte
  • Baulas­ten­aus­kunft
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bauge­neh­mi­gungen
  • Grund­risse
  • Profes­sio­nelle Fotos der Immobilie

Je nach indi­vi­du­ellen Anfor­de­rungen des Verkäu­fers kann für den Verkauf darüber hinaus sogar ein zerti­fi­ziertes Gutachten notwendig sein. Ein Gutachten eines öffent­lich bestellten Gutach­ters ist in der Regel aller­dings nur erfor­der­lich, wenn es beim Verkauf einer Immo­bilie um einen Streit­fall oder eine Erbsache handelt. Dieses kann abhängig vom Umfang des Gutach­tens selbst und dem Wert der Immo­bilie einen mitt­leren vier­stel­ligen Betrag errei­chen. Ein Voll­gut­achten für 5.000 Euro ist keine Selten­heit. Als kosten­güns­tige Option ist ein Kurz­gut­achten für ca. 500 Euro eine mögliche Alter­na­tive, doch beinhaltet diese Form nur eine grobe Betrach­tung. Eine Wert­in­di­ka­tion eines Immo­bi­li­en­mak­lers, welche das Poten­zial Ihrer Immo­bilie einschließt, ist für Sie kosten­frei und unverbindlich.

Gibt es Möglichkeiten Kosten zu reduzieren?

Zur Fest­le­gung des Werts einer Immo­bilie kann eine kosten­lose Immo­bi­li­en­be­wer­tung eines Immo­bi­li­en­mak­lers beauf­tragt werden, welche zwar keinen Bestand vor Gericht erreicht, aber in der Viel­zahl der „normalen“ Verkäufe ausreicht. Der Unter­schied zwischen beiden Arten der Bewer­tung liegt in der Wirk­sam­keit vor Gericht. Während ein Wert­gut­achten nur von verei­digten Sach­ver­stän­digen ausge­stellt werden kann, ist die Erstel­lung einer Immo­bi­li­en­be­wer­tung von Experten und Fach­be­ra­tern aus der Immo­bi­li­en­branche möglich. PIPPING Immo­bi­lien bietet diesen Service für ange­hende Immo­bi­li­en­ver­käufer. Hierbei wird auf die ganz­heit­liche Betrach­tung Wert gelegt: Immo­bi­li­enart, Ausstat­tung und Zustand spielen neben der Lage und dem daraus resul­tie­renden Poten­zial für die Immo­bilie eine essen­zi­elle Rolle.

Wer zahlt die Grunderwerbssteuer?

Im Anschluss an den gesamten Verkaufs­pro­zess, welcher mit der Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trages und der nota­riell beglei­tenden Beur­kun­dung endet, fällt für den Käufer die Grund­er­werbs­steuer an. In Einzel­fällen kann es vorkommen, dass im Vertrag gere­gelt wird, dass sich die beiden Parteien die Kosten teilen. Üblich ist dieses Vorgehen jedoch nicht. In welchem Umfang die Kosten anfallen, vari­iert zwischen den einzelnen Bundes­län­dern. Während Sachsen und Bayern mit 3,5 % des Kauf­preises eine geringe Grund­er­werbs­steuer verlangen, Hamburg mit 4,5 % zur Kasse bittet, sind in Bran­den­burg, Thüringen oder Schleswig-Holstein 6,5 % fällig.

Muss die Maklerprovision allein getragen werden?

Das im Dezember 2020 in Kraft getre­tene Gesetz zur Provi­si­ons­tei­lung besagt, dass die Makler­pro­vi­sion hälftig ebenso vom privaten Immo­bi­li­en­ver­käufer getragen werden soll wie auch vom Käufer. Das Gesetz soll mehr Trans­pa­renz und Fair­ness schaffen. Zuvor lag die Kosten­last allein beim Käufer. Aktuell teilen sich Käufer und Verkäufer die entste­henden Kosten, wobei der Auftrag­geber mindes­tens die Hälfte der Provi­si­ons­zah­lung über­nimmt. Je 3,125 % müssen beide Parteien beisteuern.

Aber auch bei der Provi­si­ons­tei­lung gibt es Ausnahmen und verschie­dene Modelle, die für den Verkäufer attraktiv sind und indi­vi­duell mit dem Immo­bi­li­en­makler verein­bart werden können. Von dem Gesetz sind nur Wohn­im­mo­bi­lien betroffen. Anlage- sowie Gewer­be­im­mo­bi­lien oder unbe­baute Grund­stücke sind ausge­schlossen. Dieses Gesetz greift eben­falls nur, wenn der Käufer ein Verbrau­cher ist und nicht im Rahmen einer gewerb­li­chen Tätig­keit handelt. Sofern es sich um Gewerbe handelt, kann die Vertei­lung der Makler­kosten weiterhin ander­weitig verein­bart werden.

In Kürze: Kosten im Überblick

Verkäufer sollten sich auf Kosten einstellen für:

  • Bean­tra­gung des Ener­gie­aus­weises, Flur­karte, Unter­lagen zur Immo­bilie wie Grundbuchauszug
  • Wohn­flä­chen­be­rech­nung
  • Beauf­tra­gung profes­sio­neller Fotos
  • Makler­pro­vi­sion
  • Wert­gut­achten durch zerti­fi­zierten Gutachter

In Einzel­fällen ist mit weiteren Kosten zu rechnen.