Der Verkauf einer Immobilie gilt als eine der emotionalsten Angelegenheiten des Lebens. Es handelt sich um einen komplexen und vor allem aufwändigen Prozess, welcher Zeit, Fachwissen, eine breite Vermarktung sowie Treffsicherheit beim Verkaufspreis benötigt. Dabei ist es besonders wichtig, dass bei all den Gefühlen im Rahmen von Erbe, Scheidung oder räumlicher Veränderung nichts Wesentliches außer Acht gelassen wird.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten im Immobilienratgeber schaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kosten, die sie beim Immobilienverkauf erwarten. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Hamburg und Schleswig-Holstein vor.
Welche Kosten sind beim Immobilienkauf unumgänglich?
Je nach Art der Immobilie unterscheiden sich die Anforderungen. In einem Punkt setzen Wohnungen, Häuser oder Gewerbeimmobilien eines voraus, wenn ein Verkauf bevorsteht: Notare und rechtliche Dokumente sind Voraussetzung für eine rechtskonforme Abwicklung. Ohne den Grundbuchauszug, der den Eigentümer definiert und über weitere Informationen wie Grundschuld oder Eigentumsverhältnisse informiert, kann der Immobilienverkauf nicht stattfinden. Die Beantragung eines Grundbuchauszuges stellt mit maximal 20 Euro die kleinste Kostenstelle dar.
In Vorbereitung für den Verkaufsprozess erwarten Sie neben einem Energieausweis zum Beispiel folgende weitere kostenpflichtige Unterlagen einholen:
- Flurkarte
- Baulastenauskunft
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baugenehmigungen
- Grundrisse
- Professionelle Fotos der Immobilie
Je nach individuellen Anforderungen des Verkäufers kann für den Verkauf darüber hinaus sogar ein zertifiziertes Gutachten notwendig sein. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters ist in der Regel allerdings nur erforderlich, wenn es beim Verkauf einer Immobilie um einen Streitfall oder eine Erbsache handelt. Dieses kann abhängig vom Umfang des Gutachtens selbst und dem Wert der Immobilie einen mittleren vierstelligen Betrag erreichen. Ein Vollgutachten für 5.000 Euro ist keine Seltenheit. Als kostengünstige Option ist ein Kurzgutachten für ca. 500 Euro eine mögliche Alternative, doch beinhaltet diese Form nur eine grobe Betrachtung. Eine Wertindikation eines Immobilienmaklers, welche das Potenzial Ihrer Immobilie einschließt, ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Gibt es Möglichkeiten Kosten zu reduzieren?
Zur Festlegung des Werts einer Immobilie kann eine kostenlose Immobilienbewertung eines Immobilienmaklers beauftragt werden, welche zwar keinen Bestand vor Gericht erreicht, aber in der Vielzahl der „normalen“ Verkäufe ausreicht. Der Unterschied zwischen beiden Arten der Bewertung liegt in der Wirksamkeit vor Gericht. Während ein Wertgutachten nur von vereidigten Sachverständigen ausgestellt werden kann, ist die Erstellung einer Immobilienbewertung von Experten und Fachberatern aus der Immobilienbranche möglich. PIPPING Immobilien bietet diesen Service für angehende Immobilienverkäufer. Hierbei wird auf die ganzheitliche Betrachtung Wert gelegt: Immobilienart, Ausstattung und Zustand spielen neben der Lage und dem daraus resultierenden Potenzial für die Immobilie eine essenzielle Rolle.
Wer zahlt die Grunderwerbssteuer?
Im Anschluss an den gesamten Verkaufsprozess, welcher mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der notariell begleitenden Beurkundung endet, fällt für den Käufer die Grunderwerbssteuer an. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass im Vertrag geregelt wird, dass sich die beiden Parteien die Kosten teilen. Üblich ist dieses Vorgehen jedoch nicht. In welchem Umfang die Kosten anfallen, variiert zwischen den einzelnen Bundesländern. Während Sachsen und Bayern mit 3,5 % des Kaufpreises eine geringe Grunderwerbssteuer verlangen, Hamburg mit 4,5 % zur Kasse bittet, sind in Brandenburg, Thüringen oder Schleswig-Holstein 6,5 % fällig.
Muss die Maklerprovision allein getragen werden?
Das im Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Provisionsteilung besagt, dass die Maklerprovision hälftig ebenso vom privaten Immobilienverkäufer getragen werden soll wie auch vom Käufer. Das Gesetz soll mehr Transparenz und Fairness schaffen. Zuvor lag die Kostenlast allein beim Käufer. Aktuell teilen sich Käufer und Verkäufer die entstehenden Kosten, wobei der Auftraggeber mindestens die Hälfte der Provisionszahlung übernimmt. Je 3,125 % müssen beide Parteien beisteuern.
Aber auch bei der Provisionsteilung gibt es Ausnahmen und verschiedene Modelle, die für den Verkäufer attraktiv sind und individuell mit dem Immobilienmakler vereinbart werden können. Von dem Gesetz sind nur Wohnimmobilien betroffen. Anlage- sowie Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ausgeschlossen. Dieses Gesetz greift ebenfalls nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Sofern es sich um Gewerbe handelt, kann die Verteilung der Maklerkosten weiterhin anderweitig vereinbart werden.
In Kürze: Kosten im Überblick
Verkäufer sollten sich auf Kosten einstellen für:
- Beantragung des Energieausweises, Flurkarte, Unterlagen zur Immobilie wie Grundbuchauszug
- Wohnflächenberechnung
- Beauftragung professioneller Fotos
- Maklerprovision
- Wertgutachten durch zertifizierten Gutachter
In Einzelfällen ist mit weiteren Kosten zu rechnen.