Ein Grundstück zu besitzen, bedeutet Verantwortung zu tragen. Wege, unerwartet Grundstücksbesitzer zu werden, gibt es viele und nicht immer ist das Geschenk zwangsläufig gewollt. Wer unerwartet in solch eine Situation gerät und keine Ambitionen hat, selbst zu bauen, kann die Einräumung eines Erbbaurechts in Betracht ziehen.
Was Sie als Besitzer beachten müssen und welche Vor- und Nachteile das Erbbaurecht mit sich bringt, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten im Immobilienratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen der Immobilienbranche. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Hamburg und Schleswig-Holstein vor.
Was bedeutet Erbbaurecht?
Unter dem Erbbaurecht versteht man die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück eine eigene Immobilie zu bauen. Es kann aber auch bedeuten, dass Immobilienkäufer eine Bestandsimmobilie auf einem Grundstück mit Erbbaurecht erwerben.
Privatpersonen, die ein Grundstück für eine fremde Bebauung anbieten, aber Eigentümer des Grundstückes bleiben, werden Erbbaurechtsgeber genannt, während der Pächter als Erbbaurechtsnehmer bezeichnet wird. In der Regel wird das Grundstück für einen Zeitraum von 99 Jahren verpachtet. Eine festgeschriebene Dauer gibt es jedoch nicht, weshalb die Pacht auch zwischen 50 Jahre bis 80 Jahre tendieren kann. Eine lange Laufzeit wird in vielen Fällen jedoch von beiden Seiten angestrebt, um eine Planungssicherheit zu garantieren: Dies bedeutet, dass der Verpächter ein beständiges Einkommen für sich generiert und der Pächter sein Haus auf der Fläche errichtet und nutzt.
Obwohl die Besitzverhältnisse klar getrennt sind – das Haus gehört dem Pächter, das Land dem Verpächter – sind die Grenzen des Mitspracherechts an Bauvorhaben und Veränderungen fließend. Je nach Vereinbarung und Festlegung im Erbbaurechtsvertrag kann der Verpächter sein Recht als Grundstücksbesitzer in vielerlei Hinsicht geltend machen. Hausanbauten, Hypotheken oder Weiterverkäufe des Hauses sind nur einige der möglichen Gründe, die zu Konflikten führen könnten.
Hauskauf & Erbbaurecht: Wie funktioniert es?
Zukünftige Hausbesitzer und potenzielle Käufer sehen die hohen Kosten des Grundstückskaufes als Hürde für ihre Immobilienpläne. Der Vorteil der Erbbaurecht-Immobilien liegt darin, dass die Kaufnebenkosten deutlich niedriger ausfallen und bereits bestehende Immobilien zu günstigen Konditionen abgegeben werden. Steht keine Privatperson als Erbbaurechtsgeber hinter dem Grundstück, ist es in vielen Fällen die Gemeinde, Kirche oder die Stadt. Sie setzen sich vordergründig dafür ein, dass junge Familien oder sozial benachteiligte Personen ihren Traum vom Eigenheim ohne finanzielle Hürden realisieren können.
Obwohl das Grundstück lediglich verpachtet wird und nicht in das Eigentum des Erbbaurechtsnehmers übergeht, muss er Grunderwerbssteuer zahlen. Im Gegensatz zum klassischen Grundstückskauf ist die Summe deutlich geringer und ergibt sich aus einer Formel, die Summe der Jahrespacht, Dauer des vereinbarten Pachtzeitraumes sowie einen bestimmten Umrechnungsfaktor umfasst. Dieser Faktor kann von Bundesland zu Bundesland abweichen und bewegt sich zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent.
Was ist der Erbbauzins?
Der Erbbauzins wird monatlich gezahlt und ist mit einer klassischen Mietzahlung zu vergleichen. Die Höhe der regelmäßigen Zahlung, die an den Erbbaurechtsgeber geht, richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und beträgt in der Regel vier bis sechs Prozent. Die Zahlungsdauer ist an die Dauer des Erbbaurechtsvertrags gekoppelt.
Was sollte im Erbbaurechtsvertrag enthalten sein?
Wenn Sie als Verpächter Ihr Grundstück zur Pacht ausschreiben, sollte ein Erbbaurechtsvertrag die wichtigsten Bedingungen regeln. Damit Ihnen neben der Angabe der Pachtdauer keine Details entgehen, lassen Sie im Zweifel den Vertrag von einem Anwalt prüfen. In jedem Fall sollten Sie festhalten, dass
- die Pachtdauer zwischen 50 und 99 Jahren liegt.
- eine sorgfältige Definition der Nutzung aufgeführt ist und deutlich gemacht wird, ob eine Privatimmobilie oder ein Haus mit Mietparteien auf Ihrem Grundstück errichtet wird.
- die Wertsicherungsklausel Anwendung findet. Mit dieser Klausel wird geregelt, dass sich der Erbbauzins am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert.
- die Verpachtung und das Erbbaurecht in das Erbbaugrundbuch eingetragen wird.
- Sie das Vorkaufsrecht erhalten, falls die gebaute Immobilie in unbestimmter Zukunft zum Verkauf steht.
- eine Frist zur Bebauung definiert ist. Baut der Erbbaurechtsnehmer in diesem Zeitraum keine Immobilie, können Sie als Eigentümer des Grundstücks die Pacht vorzeitig beenden.
- der Wert der bei Ende des Erbbaurechts zu zahlenden Entschädigung an den Pächter identifiziert wird.
In Kürze: Vorteile und Nachteile des Erbbaurechts
Obwohl das Erbbaurecht bei Käufern im ersten Moment als Schnäppchen angesehen wird, ist das negative Image stets präsent. Oft taucht seitens des Pächters das Argument auf, dass trotz eigenem Haus eine freie Entscheidungsgewalt nur bedingt gegeben ist. Machen Sie sich selbst ein Bild in unserer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile, die für Sie als Verpächter von Bedeutung sind.
Vorteile | Nachteile |
Langfristige Planungen aufgrund Dauer des Erbbaurechtsvertrags | Keine Kündigung des Erbbaurechtsvertrags innerhalb der Laufzeit möglich |
Vorkaufsrecht | Marktkondition des Vorkaufsrechts nur bedingt geregelt |
Schnelle Pachtübernahme aufgrund günstiger Konditionen | Image des Erbbaurechts ist negativ behaftet |
Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen auf Grundstück | Konfliktpotenzial mit Pächtern |
Steigende Einnahmen durch Preisindex des Erbbaurechtzins | Gefahr, dass Pächter den steigenden Erbbauzins im höheren Alter nicht zahlen, ist hoch |