Denkmalschutz bei Immobilien: Was Sie wissen sollten

Denkmalschutz bei Immobilien: Was Sie wissen sollten

Denkmalschutz bei Immobilien: Was Sie wissen sollten 1125 750 PIPPING

Sie sind Zeug­nisse der Vergan­gen­heit und leben­dige Geschichte zugleich: Immo­bi­lien mit Denk­mal­schutz sind beson­dere Objekte, die einen ganz beson­deren Reiz versprühen. Von der impo­santen Villa über das kleine Fach­werk­haus bis zur Altbau­woh­nung gibt es auf dem Markt wunder­schöne Ange­bote für Histo­riker und Liebhaber.

Die Entschei­dung für eine denk­mal­ge­schützte Immo­bilie bringt jedoch einen Katalog an Bedin­gungen mit sich, der Eigen­tümer vor Heraus­for­de­rungen stellen kann. Unser Guide beant­wortet die wich­tigsten Fragen und vermit­telt einen Über­blick zu den wich­tigsten Fakten des Denkmalschutzes.

Denkmalschutz bei Immobilien: Was Sie wissen sollten

Immobilienverkauf mit PIPPING

Mit unseren Ratge­ber­texten geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Themen der Immo­bi­li­en­branche. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

So definiert sich Denkmalschutz

Denk­mal­schutz wird in vielen Fällen mit dem Alter einer Immo­bilie gleich­ge­setzt. Aller­dings erhalten nicht alle Häuser, die Gene­ra­tionen und Jahr­hun­derte über­dauert haben, dieses Label. Grund­le­gend gehören alle Immo­bi­lien in diese Kate­gorie, an denen ein öffent­li­ches Inter­esse besteht und die als kultu­relles Erbe zu erachten sind. Haben namhafte Persön­lich­keiten in den Objekten gelebt oder zählt die archi­tek­to­ni­sche Beschaf­fen­heit zu einem außer­ge­wöhn­li­chen Beispiel einer bestimmten Epoche, so kann der Denk­mal­schutz vorhanden sein. Jeder Einzel­fall sollte unbe­dingt von einem Experten geprüft werden.
In ihrer Art und Weise unter­schieden sich denk­mal­ge­schützte Gebäude. Dennoch zählen:

• Fach­werk­häuser
• Gutshöfe
• Burgen
• Schlösser
• Kirchen
• Stadtmauern

oft zu den Vertre­tern, die vom Denk­mal­schutz betroffen sind. Inter­es­senten können sich im Vorfeld bei den lokalen Bauäm­tern über die mögliche Einstu­fung informieren.

Genehmigungen vor Arbeiten einholen

Eine denk­mal­ge­schützte Immo­bilie bringt viele Verpflich­tungen mit sich, die in erster Linie dem Erhalt des Gebäudes dienen. Eine der grund­le­genden Bedin­gungen ist, dass ursprüng­liche Wände, Böden oder Wand­ge­mälde in ihrem Origi­nal­zu­stand belassen werden müssen. Sanie­rungen und Restau­ra­tionen sehen sich oft einem langen Prozess aus Beur­tei­lungen, Prüfungen und Gutachten unterzogen.
Folgende Arbeiten müssen vor Beginn vom Denk­mal­schutz geprüft werden:

• Entker­nung und Grundsanierung
• Austausch der Böden
• Malerarbeiten
• Verän­de­rungen der Raumaufteilung
• Erneue­rung von Fens­tern und Türen
• erwei­terte Anbauten
• Dacharbeiten

Wird mit Umbau­ar­beiten ohne Einholen einer Geneh­mi­gung begonnen, drohen hohe Geld­strafen. Unnö­tiger Ärger sollte durch eine recht­zei­tige Prüfung umgangen werden.

Steuervorteile und Förderungen

Obwohl der Aufwand einer Sanie­rung und Restau­ra­tion deut­lich umfang­rei­cher als bei normalen Immo­bi­lien ausfällt, ist das Inter­esse an denk­mal­ge­schützten Gebäuden sehr hoch. Ein Grund liegt in den Möglich­keiten der Steu­er­vor­teile und Förde­rungen, die Eigen­tümer erwarten.

Kosten für die Reno­vie­rung und Arbeiten im sowie am Gebäude dürfen mehrere Jahre steu­er­lich abge­setzt werden. Je nach Nutzung unter­scheiden sich die Prozent­sätze, die für Kapi­tal­an­leger bis zu 100 Prozent und bei Eigen­be­darf bis zu 90 Prozent möglich sind. Zudem gelten Anschaf­fungs­kosten je nach Nutzung für den Umbau eben­falls als anre­chen­bare Summen.

Hinsicht­lich Einspa­rungen und nach­hal­tigen Umwelt­aspekten steht eine Ener­gie­ef­fi­zienz bei Sanie­rungen an erster Stelle. Denk­mal­ge­schützte Immo­bi­lien verlangen aufgrund ihrer beson­deren Pflege deut­lich mehr Anpas­sungen, die sich in den Kosten­plänen zwei­fellos nieder­schlägt. Verschie­dene Förde­rungen helfen bei diesem Vorhaben. Infor­mieren Sie sich bei einem Fach­be­rater über aktu­elle Programme, die Ihren Umbau finan­ziell und ökolo­gisch unterstützen.

Investition mit Ausdauer

Der Erwerb eines denk­mal­ge­schützten Gebäudes verlangt eine hohe Inves­ti­tion. Jeder Eigen­tümer, der dieses Vorhaben angehen möchte, sollte sich dieser Sache bewusst sein. Der Kauf dieser Objekte eignet sich entweder für wahre Lieb­haber, die ein Faible für histo­ri­sche Bauten besitzen, oder Kapi­tal­an­leger. Letz­tere Grup­pie­rung muss jedoch viel Ausdauer mitbringen, denn die stetige Wert­stei­ge­rung rentiert sich in Betrach­tung zur Inves­ti­tion erst nach Jahren.

Die Suche nach den passenden Käufern kann gleich­zeitig langen Atem verlangen. Aufgrund des teil­weise höheren Verkaufs­preises ist die Inter­es­sen­ten­gruppe womög­lich kleiner als bei gewöhn­li­chen Wohn-Immo­bi­lien. Hier gilt es, die rich­tige Ziel­gruppe anzusprechen.

In Kürze: Gutes zu erhalten, setzt finanzielle Reserve voraus

Erben Sie ein denk­mal­ge­schütztes Gebäude oder entscheiden Sie sich aktiv dazu, eine unter Denk­mal­schutz stehende Immo­bilie zu erwerben, planen Sie Zeit und ein ausrei­chend finan­zi­elles Polster ein. Holen Sie sich zudem Experten an die Seite, die mit den Auflagen und Bestim­mungen des Denk­mal­schutzes vertraut sind, wodurch kosten­in­ten­sive Über­ra­schungen im Zweifel vermieden werden können. Beson­ders in diesen Fällen gilt es im Sanie­rungs­pro­zess bei den verant­wort­li­chen Behörden öfter nach­zu­fragen, bevor hohe Geld­bußen drohen.