Sie sind Zeugnisse der Vergangenheit und lebendige Geschichte zugleich: Immobilien mit Denkmalschutz sind besondere Objekte, die einen ganz besonderen Reiz versprühen. Von der imposanten Villa über das kleine Fachwerkhaus bis zur Altbauwohnung gibt es auf dem Markt wunderschöne Angebote für Historiker und Liebhaber.
Die Entscheidung für eine denkmalgeschützte Immobilie bringt jedoch einen Katalog an Bedingungen mit sich, der Eigentümer vor Herausforderungen stellen kann. Unser Guide beantwortet die wichtigsten Fragen und vermittelt einen Überblick zu den wichtigsten Fakten des Denkmalschutzes.
Immobilienverkauf mit PIPPING
Mit unseren Ratgebertexten geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen der Immobilienbranche. Aufgrund sich verändernder Gesetzeslagen und aktualisierter Rechtstexte können einzelne Angaben abweichen. Mit unserem Überblick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sachgemäße Beratung bei Fachexperten für Rechts- oder Finanzfragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünftigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfangreichen Servicekatalog zur Verfügung und nehmen eine professionelle Immobilienbewertung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.
So definiert sich Denkmalschutz
Denkmalschutz wird in vielen Fällen mit dem Alter einer Immobilie gleichgesetzt. Allerdings erhalten nicht alle Häuser, die Generationen und Jahrhunderte überdauert haben, dieses Label. Grundlegend gehören alle Immobilien in diese Kategorie, an denen ein öffentliches Interesse besteht und die als kulturelles Erbe zu erachten sind. Haben namhafte Persönlichkeiten in den Objekten gelebt oder zählt die architektonische Beschaffenheit zu einem außergewöhnlichen Beispiel einer bestimmten Epoche, so kann der Denkmalschutz vorhanden sein. Jeder Einzelfall sollte unbedingt von einem Experten geprüft werden.
In ihrer Art und Weise unterschieden sich denkmalgeschützte Gebäude. Dennoch zählen:
• Fachwerkhäuser
• Gutshöfe
• Burgen
• Schlösser
• Kirchen
• Stadtmauern
oft zu den Vertretern, die vom Denkmalschutz betroffen sind. Interessenten können sich im Vorfeld bei den lokalen Bauämtern über die mögliche Einstufung informieren.
Genehmigungen vor Arbeiten einholen
Eine denkmalgeschützte Immobilie bringt viele Verpflichtungen mit sich, die in erster Linie dem Erhalt des Gebäudes dienen. Eine der grundlegenden Bedingungen ist, dass ursprüngliche Wände, Böden oder Wandgemälde in ihrem Originalzustand belassen werden müssen. Sanierungen und Restaurationen sehen sich oft einem langen Prozess aus Beurteilungen, Prüfungen und Gutachten unterzogen.
Folgende Arbeiten müssen vor Beginn vom Denkmalschutz geprüft werden:
• Entkernung und Grundsanierung
• Austausch der Böden
• Malerarbeiten
• Veränderungen der Raumaufteilung
• Erneuerung von Fenstern und Türen
• erweiterte Anbauten
• Dacharbeiten
Wird mit Umbauarbeiten ohne Einholen einer Genehmigung begonnen, drohen hohe Geldstrafen. Unnötiger Ärger sollte durch eine rechtzeitige Prüfung umgangen werden.
Steuervorteile und Förderungen
Obwohl der Aufwand einer Sanierung und Restauration deutlich umfangreicher als bei normalen Immobilien ausfällt, ist das Interesse an denkmalgeschützten Gebäuden sehr hoch. Ein Grund liegt in den Möglichkeiten der Steuervorteile und Förderungen, die Eigentümer erwarten.
Kosten für die Renovierung und Arbeiten im sowie am Gebäude dürfen mehrere Jahre steuerlich abgesetzt werden. Je nach Nutzung unterscheiden sich die Prozentsätze, die für Kapitalanleger bis zu 100 Prozent und bei Eigenbedarf bis zu 90 Prozent möglich sind. Zudem gelten Anschaffungskosten je nach Nutzung für den Umbau ebenfalls als anrechenbare Summen.
Hinsichtlich Einsparungen und nachhaltigen Umweltaspekten steht eine Energieeffizienz bei Sanierungen an erster Stelle. Denkmalgeschützte Immobilien verlangen aufgrund ihrer besonderen Pflege deutlich mehr Anpassungen, die sich in den Kostenplänen zweifellos niederschlägt. Verschiedene Förderungen helfen bei diesem Vorhaben. Informieren Sie sich bei einem Fachberater über aktuelle Programme, die Ihren Umbau finanziell und ökologisch unterstützen.
Investition mit Ausdauer
Der Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes verlangt eine hohe Investition. Jeder Eigentümer, der dieses Vorhaben angehen möchte, sollte sich dieser Sache bewusst sein. Der Kauf dieser Objekte eignet sich entweder für wahre Liebhaber, die ein Faible für historische Bauten besitzen, oder Kapitalanleger. Letztere Gruppierung muss jedoch viel Ausdauer mitbringen, denn die stetige Wertsteigerung rentiert sich in Betrachtung zur Investition erst nach Jahren.
Die Suche nach den passenden Käufern kann gleichzeitig langen Atem verlangen. Aufgrund des teilweise höheren Verkaufspreises ist die Interessentengruppe womöglich kleiner als bei gewöhnlichen Wohn-Immobilien. Hier gilt es, die richtige Zielgruppe anzusprechen.
In Kürze: Gutes zu erhalten, setzt finanzielle Reserve voraus
Erben Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude oder entscheiden Sie sich aktiv dazu, eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie zu erwerben, planen Sie Zeit und ein ausreichend finanzielles Polster ein. Holen Sie sich zudem Experten an die Seite, die mit den Auflagen und Bestimmungen des Denkmalschutzes vertraut sind, wodurch kostenintensive Überraschungen im Zweifel vermieden werden können. Besonders in diesen Fällen gilt es im Sanierungsprozess bei den verantwortlichen Behörden öfter nachzufragen, bevor hohe Geldbußen drohen.